Das Amtsgericht Warstein hat den Betroffenen am 12. Oktober 1999 wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 51 km/h zu einer Geldbuße von 390,- DM verurteilt und ihm darüber hinaus ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats auferlegt. Zum Schuldspruch hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:
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