BGH - Urteil vom 18.10.1979
III ZR 137/78
Normen:
BGB § 839 ; FinVertr Art. 8; StVG § 12 ;
Fundstellen:
NJW 1980, 883
VRS 58, 345

Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides über Rentenleistungen aus einem Schadensfall

BGH, Urteil vom 18.10.1979 - Aktenzeichen III ZR 137/78

DRsp Nr. 1994/5196

Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides über Rentenleistungen aus einem Schadensfall

Ein Geschädigter kann an einem unanfechtbar gewordenen, inzwischen aber als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheid jedenfalls für die Zukunft nicht festgehalten werden, wenn nicht ganz unerhebliche Rentenleistungen noch ausstehen, die geleisteten Zahlungen den Schadensfall also noch nicht abschließend geregelt haben.

Normenkette:

BGB § 839 ; FinVertr Art. 8; StVG § 12 ;
Fundstellen
NJW 1980, 883
VRS 58, 345