Am 26. Mai 1984 erlitt der Ehemann der Klägerin, Hans M., als Motorradfahrer einen Bruch des Schlüsselbeins und des linken Schulterblatts, als er versuchte, dem aus einer Grundstücksausfahrt rückwärts herausfahrenden PKW des Dr. H. auszuweichen. Die Verletzungen, die wegen der Herausbildung von Fehlstellungen zeitweise auch operativ behandelt werden mußten, veranlaßten Hans M., seine Tätigkeit für die M + M GmbH, deren Gesellschafter zu 80 % und alleiniger Geschäftsführer er war, einzuschränken. Inzwischen ist die GmbH nach Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse im Handelsregister gelöscht.
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