Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. April 2023 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf je 36.000,00 € festgesetzt.
I.
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