Der Kläger begehrt mit seiner am 13. November 2003 erhobenen Klage Minderung und Schadensersatz in Höhe von 4.000 EUR wegen Mängeln eines Wohnwagens, den er im August/September 2001 von der Beklagten gekauft hatte und der am 16. Mai 2002 an ihn ausgeliefert worden war.
Das Amtsgericht hat die Klage wegen Verjährung abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision.
Die Revision hat keinen Erfolg.
I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|