Verjährungsunterbrechung durch laufende Leistungen des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners
OLG Koblenz, Urteil vom 07.10.1993 - Aktenzeichen 5 U 521/93
DRsp Nr. 1995/1672
Verjährungsunterbrechung durch laufende Leistungen des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners
»Wird einem Unfallopfer ein Bein amputiert und leistet der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners immer wieder Zahlungen auf den unfallbedingten Kleider- und Wäscheschaden (vermehrte Bedürfnisse), so wird durch dieses regelmäßige Anerkenntnis auch die Verjährung eines etwaigen Schadens für entgangene Haushaltsführung und Gartenarbeit unterbrochen (Anschluß an BGH, NJW 1967, 2353 und NJW-RR 1986, 324 - Leistung auf Einzelansprüche).«