Verkehrsopferschutz

Autor: Hering

Bei Unfällen, die durch nicht versicherte, gestohlene, nicht ermittelte Fahrzeuge verursacht wurden, werden Personen- und Sachschäden durch das Motor Insurers Bureau, welches die Funktion eines Garantiefonds erfüllt, ersetzt.

Bei Sachschäden besteht allerdings eine Selbstbeteiligung von 220 Euro. Ist das Fahrzeug nicht zu ermitteln, so wird der Sachschaden nicht ersetzt.

Ansonsten sind für die Geltendmachung der Ansprüche keine Besonderheiten zu beachten, insbesondere keine speziellen Ausschlussfristen; es gelten lediglich die allgemeinen Verjährungsfristen.

Die Anschrift des Fonds lautet:

Motor Insurers Bureau of Ireland 2 Dublin 2Molesworth Street IRL-39 IrlandTel.: +353 1 6769944