Verkehrsopferschutz

Autor: Göppl

Ist das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert, oder ist der Versicherer in Insolvenz gefallen, besteht in Serbien-Montenegro ein Garantiefonds, bei dem Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Das gilt im Wesentlichen auch für den Fall, dass der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Dann bestehen Ersatzansprüche für Personenschäden. Die Anschrift des Garantiefonds lautet:

Udruzenje osiguravajucihOrganiziacija Srbije i Crne GoreGarantni fondBulevaer Despota Stefana 68b11000 BelgradSerbien