Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße
BGH, Urteil vom 28.02.1963 - Aktenzeichen III ZR 207/61
DRsp Nr. 1994/6227
Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße
1. Die Verkehrssicherungspflicht umschließt die allgemeine Verpflichtung, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten und dabei insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen (hier: plötzliche Verengung einer belebten Straße) zu sichern oder zumindest zu warnen.
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