BGH - Urteil vom 06.02.1969
III ZR 193/66
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1969, 515

Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; Mitverschulden bei Übersehen einer Unebenheit

BGH, Urteil vom 06.02.1969 - Aktenzeichen III ZR 193/66

DRsp Nr. 1994/5887

Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; Mitverschulden bei Übersehen einer Unebenheit

Ein Fußgänger braucht auf dem Gehweg einer Stadt seine Blicke nicht ständig auf die Straßenoberfläche zu lenken; aus dem Übersehen einer Unebenheit im Pflaster kann ihm daher der Vorwurf einer besonderen Unachtsamkeit nicht gemacht werden.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
VersR 1969, 515