BGH - Urteil vom 30.10.1973
VI ZR 115/72
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VRS 46, 91
VersR 1974, 88

Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

BGH, Urteil vom 30.10.1973 - Aktenzeichen VI ZR 115/72

DRsp Nr. 1994/5615

Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

1. Den Eigentümer eines Waldgrundstücks trifft die Verkehrssicherungspflicht wegen der von den Bäumen ausgehenden Gefahren. 2. Es würde aber eine Überforderung der an einen Forstwirtschaft treibenden Landwirt zu stellenden Anforderungen bedeuten, wollte man verlangen, alle als nicht "sturmfest" geltenden Fichten seines Waldbestandes in Straßennähe durch Bohrungen auf Rotfäulebefall zu untersuchen, wenn nicht besondere Anhaltspunkte für eine Rotfäuleerkrankung vorliegen.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu auch OLG Hamm v. 25.3.1969, VersR 1969, 863.

Fundstellen
VRS 46, 91
VersR 1974, 88