Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. April 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin
(Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte zu 62% und der Kläger zu 38% zu tragen.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 15.033,00 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf die Berufung des Beklagten 9.333,00 EUR und auf die Anschlussberufung des Klägers 5.700,00 EUR.
I. Die Berufung des Beklagten ist aus den Gründen des Hinweisbeschlusses des Senats vom 20. April 2010 zurückzuweisen. Die Stellungnahme des Beklagten vom 2. Juni 2010 enthält keine erheblichen neuen Gesichtspunkte und bietet dem Senat deshalb keinen Anlass, von seiner im Hinweisbeschluss vertretenen Auffassung abzusehen.
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