Vgl. dazu auch OLG Hamm (Urteil - 3 U 30/99 - 27.8.1999, NZV 2000, 169) im Fall der Sperrung von Straßenteilen durch sogen. Absperrbaken: "Soweit zum Zweck der Sperrung besondere Absperrvorrichtungen in den Verkehrs- raum eingebracht werden, ist sicherzustellen, dass hierdurch keine zusätzlichen Gefahrenquellen geschaffen werden".
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