Verkehrssicherungspflichten; Sicherung eines Parkplatzes gegen abirrende Bälle aus einem Sportplatz
AG Altenkirchen, Urteil vom 18.03.1999 - Aktenzeichen 71 C 701/98
DRsp Nr. 2004/1674
Verkehrssicherungspflichten; Sicherung eines Parkplatzes gegen abirrende Bälle aus einem Sportplatz
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eines Sportplatzbetreibers reicht zur Sicherung eines angrenzenden Parkplatzes gegen abirrende Bälle die Einrichtung eines sechs Meter hohen Ballfangzaunes.