Verkehrsstrafsachen

Autoren: Alric/Nitzsche

Definition

Eine Verkehrsstrafsache ist ein schweres bzw. lebensbedrohendes Verkehrsvergehen.

Es handelt sich z.B. um Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5), Fahren unter Einfluss von Drogen, fahrlässige Körperverletzung mit der Folge von mehr oder weniger als drei Monaten Arbeitsunfähigkeit (mit oder ohne erschwerende Umstände) oder fahrlässige Tötung.

Darstellung des Verfahrens

Das Strafgericht/Strafkammer am Landgericht (Tribunal Correctionnel) ist dafür zuständig.

Strafarten

Die Sanktionen in Frankreich liegen teilweise erheblich über deutschem Niveau. Bußgeldsätze können mehrere Tausend Euro erreichen. Dazu können Führerscheinentzüge (automatisch für Rückfall bei Alkohol am Steuer), Fahrverbot auf französischem Boden (für Touristen), Haft (bis zu zehn Jahren im Fall von fahrlässiger Tötung mit zwei erschwerenden Umständen) angeordnet werden. Führerscheinpunkte kommen automatisch dazu.

Rechtsmittelverfahren

Die Strafe wird im Rahmen eines Verfahrens beim zuständigen Strafgericht festgesetzt.

Verjährung

Die Verjährung beträgt drei Jahre ab der Verkehrsstrafsache.

Anmerkungen

Folgende gesetzliche Bestimmungen können zitiert werden:

Art. 221-6-1 frz. StGB (fahrlässige Tötung),

Art. 222-19-1 frz. StGB (fahrlässige Körperverletzung von mehr als drei Monaten),

Art. 222-20-1 frz. StGB (fahrlässige Körperverletzung von weniger als drei Monaten),