Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 18.11.1995 gegen 21.50 Uhr in Bad R ereignete.
Die Klägerin, geboren am 26.06.1981, und der Beklagte Ziff. 1, geboren am 24.03.1978, waren befreundet. Sie begaben sich am Unfalltag zunächst zu dem Zeugen C und nahmen dort, zusammen mit weiteren Bekannten, alkoholische Getränke zu sich. Anschließend gingen sie zu Fuß zur Wohnung des Vaters des Beklagten Ziff. 1.
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