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Rechtsprechung
1971
BGH
BGH - Urteil vom 22.06.1971
VI ZR 195/69
Normen:
StVO
(a.F.) §
13
;
Fundstellen:
VerkMitt 1971, 67
Verletzung der Vorfahrt eines Radfahrers
BGH,
Urteil
vom 22.06.1971
- Aktenzeichen VI ZR 195/69
DRsp Nr. 1994/5743
Verletzung der Vorfahrt eines Radfahrers
Die Vorfahrt eines Radfahrers ist schon dann verletzt, wenn er zum Ausweichen genötigt wird.
Normenkette:
StVO
(a.F.) §
13
;
Fundstellen
VerkMitt 1971, 67
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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