BGH - Urteil vom 08.01.1962
III ZR 201/60
Normen:
FinVertr Art. 8 Abs. 6;
Fundstellen:
VersR 1962, 185

Versäumung der Anmeldefrist aufgrund Fahrlässigkeit des Verfahrensbevollmächtigten

BGH, Urteil vom 08.01.1962 - Aktenzeichen III ZR 201/60

DRsp Nr. 1994/6314

Versäumung der Anmeldefrist aufgrund Fahrlässigkeit des Verfahrensbevollmächtigten

Ein triftiger Grund für die Versäumung der Anmeldefrist des Art. 8 Abs. 6 FinVertr kann vorliegen, wenn der Anspruchsberechtigte die Sache rechtzeitig einem Rechtsanwalt übergeben, dieser jedoch ohne Kenntnis und Zutun des Anspruchsberechtigten die Frist fahrlässig versäumt hat.

Normenkette:

FinVertr Art. 8 Abs. 6;

Hinweise: