Versicherung
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Schadennummer/VS-Nr.: AZ Empfänger
Geschäftszeichen hier: Kanzleiaktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Schadensache haben Sie die Abschleppkosten nur teilweise beglichen und verweigern die restliche Bezahlung. Sie führen aus, dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, da das Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt deutlich geringere Kosten verursacht hätte als das Abschleppen in die Werkstatt am Wohnort des Mandanten.
Ihre Ausführungen sind unzutreffend. Der Mandant befand sich mit seiner Familie (Ehefrau und Kinder) auf der Heimreise vom Urlaubsort. Der Unfall hat sich ca. 200 km vor dem Heimatwohnort des Mandanten zugetragen.
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