I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine GmbH - verwaltete in den Jahren 1973 und 1974 (Streitjahre) eigenen Grundbesitz. Außerdem war sie als Kommanditistin an der H-GmbH & Co. KG und der D-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Einkünfte, die sie aufgrund dieser Beteiligungen erzielte, wurden von den für die Kommanditgesellschaften zuständigen Berliner Finanzämtern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt. Beide Kommanditgesellschaften waren in den Streitjahren nach Angabe der Klägerin gewerblich geprägte Personengesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalteten und nutzten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|