BGH - Beschluss vom 02.08.2023
4 StR 98/23
Normen:
StGB § 49 Abs. 1; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2023, 391
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 08.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen Js 25063/21

Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der Bremsschläuche am Fahrzeug des Nebenklägers; Fehlschlag des Versuchs durch Entdeckung

BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - Aktenzeichen 4 StR 98/23

DRsp Nr. 2023/12325

Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der Bremsschläuche am Fahrzeug des Nebenklägers; Fehlschlag des Versuchs durch Entdeckung

Tenor

1.

Auf die Revision der Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 8. Dezember 2022, soweit es sie betrifft, im Strafausspruch aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

2.

Die weiter gehende Revision der Angeklagten M. und die Revision des Angeklagten L. werden verworfen.

3.

Der Angeklagte L. hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Normenkette:

StGB § 49 Abs. 1; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 1;

Gründe