Auf die Revision der Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 8. Dezember 2022, soweit es sie betrifft, im Strafausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weiter gehende Revision der Angeklagten M. und die Revision des Angeklagten L. werden verworfen.
3.Der Angeklagte L. hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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