BayObLG - Beschluß vom 19.06.1985
RReg 1 St 52/85
Normen:
StGB §§ 142, 323a ; StPO § 264 ; StVG § 21 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 248 (Rüth)

Verurteilung wegen Vollrauschs, wenn die Anklage nur ein Vergehen gegen § 21 StVG vorgeworfen hat

BayObLG, Beschluß vom 19.06.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 52/85

DRsp Nr. 1998/9412

Verurteilung wegen Vollrauschs, wenn die Anklage nur ein Vergehen gegen § 21 StVG vorgeworfen hat

Der Angeklagte, der die Führung des Fahrzeugs durch einen nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Dritten gestattet, kann - wenn dieser auf der von ihm im Beisein des Angeklagten durchgeführten Fahrt einen Unfall verursacht und sich der Angeklagte sofort von der Unfallstelle entfernt - auch dann wegen Vollrausches, dem als Rauschtat unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zugrunde liegt, verurteilt werden, wenn ihm die Anklage lediglich ein Vergehen gegen § 21 StVG vorgeworfen hat.

Normenkette:

StGB §§ 142, 323a ; StPO § 264 ; StVG § 21 ;
Fundstellen
DAR 1986, 248 (Rüth)