1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtgerichts Schönebeck vom 25. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Schönebeck zurückverwiesen.
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