OLG Bamberg, vom 28.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen OWi 200/2010
AG Erlangen, vom 26.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 915 Js 145052/09
Verwertbarkeit der Videoaufnahme einer fahrlässigen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h um weniger als 4/10 des halben Tachowerts; Schutz vor einer unbegrenzten Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen individualisierten oder individualisierbaren Daten durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
BVerfG, Beschluss vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 BvR 1447/10
DRsp Nr. 2010/16062
Verwertbarkeit der Videoaufnahme einer fahrlässigen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h um weniger als 4/10 des halben Tachowerts; Schutz vor einer unbegrenzten Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen individualisierten oder individualisierbaren Daten durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidungangenommen.