Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.04.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.896,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.11.2015 zu bezahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 25 % und die Beklagte 75 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis zu 9.000,00 €.
I.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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