VG Gießen - Beschluß vom 29.07.1993 (6 G 843/93) - DRsp Nr. 1994/16046
VG Gießen, Beschluß vom 29.07.1993 - Aktenzeichen 6 G 843/93
DRsp Nr. 1994/16046
1. Eine medizinisch - psychologische Doppelbegutachtung nach § 15b Abs. 2StVZO darf nur streng anlaßbezogen angeordnet werden. Ergeben sich Zweifel an der Eignung zum Führen von Kfz ausschließlich aus Anlaß einer hohen Punktzahl im Verkehrszentralregister, bestehen Zweifel an der Kraftfahreignung in charakterlicher Hinsicht. Diesen nachzugehen ist eine psychologische Begutachtung geeignet. Eine gleichzeitig an geordnete medizinische Untersuchung ohne Anhaltspunkte für entsprechende Defizite verstößt gegen das Übermaßverbot und stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
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