VG Neustadt - Beschluß vom 20.01.1999
9 L 3554/98 NW
Normen:
StVG (a.F.) § 4 Abs. 1, 3 ; StVZO (a.F.) § 15b Abs. 1 ; StGB § 44 ;
Fundstellen:
ZfS 1999, 221

VG Neustadt - Beschluß vom 20.01.1999 (9 L 3554/98 NW) - DRsp Nr. 1999/10228

VG Neustadt, Beschluß vom 20.01.1999 - Aktenzeichen 9 L 3554/98 NW

DRsp Nr. 1999/10228

1. Ein Strafurteil, in dem lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen wird, aber keine Ausführungen zur Geeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kfz enthalten sind, löst nicht die Bindungswirkung des § 4 Abs. 3 StVG aus. 2. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann, nachdem ein positives, aber nicht nachvollziehbares medizinisch-psychologisches Gutachten vorliegt, nicht auf das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin gestützt werden. Die Verkehrsbehörde muß in diesem Fall die Geeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers, soweit sie diesbezüglich Zweifel hegt, abklären.

Normenkette:

StVG (a.F.) § 4 Abs. 1, 3 ; StVZO (a.F.) § 15b Abs. 1 ; StGB § 44 ;
Fundstellen
ZfS 1999, 221