VG Saarland - Beschluß vom 13.01.1999
3 F 82/98
Normen:
StVG (a.F.) § 4 Abs. 1 ; StVZO (a.F.) § 15b;
Fundstellen:
ZfS 1999, 222

VG Saarland - Beschluß vom 13.01.1999 (3 F 82/98) - DRsp Nr. 1999/10229

VG Saarland, Beschluß vom 13.01.1999 - Aktenzeichen 3 F 82/98

DRsp Nr. 1999/10229

1. Allein aus dem hohen Alter (hier: 90 Jahre) ergeben sich keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für Fahreignungszweifel (wie OVG d. Saarl. ZfS 1994, 350). 2. Die FE-Behörde ist verpflichtet, Hinweisen auf eine mögliche Nichteignung von Kfz-Führern sofort nachzugehen (hier: Hinweise durch Nachbarn). Dabei muß sich die Behörde durch eigene Ermittlungen selbst eine tatsächliche Grundlage hinsichtlich des im Raum stehenden Gefahrenverdachts verschaffen. 3. Bei einer Entziehung der FE für mehrere FE-Klassen kommt eine Addierung der Streitwerte dann nicht in Betracht, wenn sich die FE-Klassen einschließen.

Normenkette:

StVG (a.F.) § 4 Abs. 1 ; StVZO (a.F.) § 15b;
Fundstellen
ZfS 1999, 222