VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 04.01.1996 (10 S 1729/94) - DRsp Nr. 1996/29849
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 04.01.1996 - Aktenzeichen 10 S 1729/94
DRsp Nr. 1996/29849
§ 11 Abs. 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr gibt weder für sich allein noch in Verbindung mit mit § 36 Abs. 2 Nr. 2LVwVfG der Verkehrsbehörde die Befugnis, einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer, der keine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, für den ungewissen Fall des zukünftigen Erwerbs einer derartigen Erlaubnis das aus § 4 Abs. 1 IntVO herrührende Recht abzuerkennen, hiervon in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen; eine derartige vorsorgliche Aberkennung verstößt gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3GG).