VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 22.02.1979
X 223/79
Normen:
StVG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1979, 1472
VRS 57, 229

VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 22.02.1979 (X 223/79) - DRsp Nr. 1994/14007

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.02.1979 - Aktenzeichen X 223/79

DRsp Nr. 1994/14007

Besteht ein Kraftfahrer mit langjähriger unfallfreier Fahrpraxis eine von der Behörde angeordnete theoretische Fahrprüfung nicht, so läßt sich allein daraus noch nicht der - die sofortige Vollziehung einer daraufhin verfügten Fahrerlaubnisentziehung rechtfertigende - dringende Verdacht herleiten, der Betroffene sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, falls bei der Prüfung keine nennenswerten Kenntnislücken zutage getreten sind, die für die Verkehrssicherheit von Belang sind.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 1979, 1472
VRS 57, 229