VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 26.03.1996 (10 S 3390/95) - DRsp Nr. 1996/29847
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 10 S 3390/95
DRsp Nr. 1996/29847
Eine auf Probe erteilte Fahrerlaubnis ist bei einer am Sinn und Zweck des § 2 a Abs. 3StVG orientierten Auslegung auch dann zu entziehen, wenn ihr Inhaber die erneute Befähigungsprüfung nicht bestanden hat und danach von der Möglichkeit ihrer einmaligen Wiederholung keinen Gebrauch macht.