VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 22.10.1996 (10 S 8/96) - DRsp Nr. 1997/6100
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.1996 - Aktenzeichen 10 S 8/96
DRsp Nr. 1997/6100
»1. § 16 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes räumt der Behörde einen Beurteilungsspielraum bei der Prognose ein, ob durch den Gebrauch der von einem privaten Anbieter beantragten Genehmigung zum Krankentransport das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst erheblich beeinträchtigt wird.2. Zu den rechtlichen Anforderungen an diese Prognoseentscheidung.«