VGH Bayern - Beschluss vom 30.01.1980
71 XI 78
Normen:
StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 11 Abs. 2, § 15b Abs. 2 Satz 2;
Fundstellen:
BRS 48 Nr. 474

VGH Bayern - Beschluss vom 30.01.1980 (71 XI 78) - DRsp Nr. 1994/13936

VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.1980 - Aktenzeichen 71 XI 78

DRsp Nr. 1994/13936

Die Ergebnisse einer nachträglichen erneuten Überprüfung der Verkehrskenntnisse eines Kraftfahrers können allenfalls dann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, wenn schwerwiegende Kenntnismängel eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen; das bloß schematisch festgestellte Erreichen einer bestimmten Anzahl von Fehlpunkten bei Ausfüllen eines Fragebogens nach Art einer Befähigungsprüfung (§ 11 Abs. 2 StVZO) reicht hierfür nicht aus.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 11 Abs. 2, § 15b Abs. 2 Satz 2;
Fundstellen
BRS 48 Nr. 474