VGH Bayern - Urteil vom 09.01.1978
736 XI 77
Normen:
StVZO § 15b Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 55, 157

VGH Bayern - Urteil vom 09.01.1978 (736 XI 77) - DRsp Nr. 1994/13938

VGH Bayern, Urteil vom 09.01.1978 - Aktenzeichen 736 XI 77

DRsp Nr. 1994/13938

Ordnet die Verkehrsbehörde auf Grund von Verkehrsverstößen des Kraftfahrers dessen Begutachtung durch eine psycholog.-med. Untersuchung an, so ist dieses Gutachten - vorbehaltlich etwaiger offensichtlicher Mängel und dadurch veranlaßter weiterer Gutachten - für die Entscheidung über die Kraftfahreignung auch dann maßgebend, wenn es zu einem für den Fahrerlaubnisinhaber günstigen Ergebnis kommt.

Normenkette:

StVZO § 15b Abs. 2 ;

Hinweise:

Siehe auch Menken, DAR 1980, 225: "Die Rechte des Betroffenen bei der medizinisch-psychologischen Fahreignungsbegutachtung."

Fundstellen
VRS 55, 157