I. VG München - Urteil vom 10. November 1993 - M 6 K 92.5478 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
VGH Bayern - Urteil vom 25.07.1994 (11 B 94.316) - DRsp Nr. 1997/7477
VGH Bayern, Urteil vom 25.07.1994 - Aktenzeichen 11 B 94.316
DRsp Nr. 1997/7477
Zweifel an der Eignung eines Kraftfahrers bestehen nicht, wenn er zwar einmal Drogen konsumiert hat, seine Behauptung, er lebe seit längerer Zeit abstinent, jedoch nicht widerlegt werden kann. Die Entziehung der Fahrerlaubnis darf nicht darauf gestützt werden, daß seit dem letzten Konsum von Betäubungsmitteln noch nicht mehr als ein Jahr vergangen sei und daher Rückfallgefahr bestehe, da eine solche Rückfallgefahr wissenschaftlich nicht belegt ist.2. Die Straßenverkehrsbehörde darf daher dem Kraftfahrer im Falle nicht nachweisbaren aktuellen Drogenkonsums den nachweis längerer Enthaltsamkeit durch Beibringung einer Haaranalyse auferlegen.