VGH Bayern - Urteil vom 25.10.1983 (11 B 83 A.496) - DRsp Nr. 1994/13929
VGH Bayern, Urteil vom 25.10.1983 - Aktenzeichen 11 B 83 A.496
DRsp Nr. 1994/13929
Auch ein Fahrerlaubnisentziehungsbescheid kann einem Geschäftsunfähigen nicht rechtswirksam bekanntgegeben (zugestellt) werden, gleichgültig, ob der Behörde die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bekannt ist oder nicht.