OLG Oldenburg vom 31.08.2004
3 U 748/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; SaarlStrG § 9 Abs. 3a ; BGB § 839 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2004, 1351

Volle Haftung des Straßenbaulastträgers bei Kollision eines PKW mit einem unbemerkt ausgefahrenen Betonpoller im Straßenraum

OLG Oldenburg, vom 31.08.2004 - Aktenzeichen 3 U 748/03

DRsp Nr. 2008/13623

Volle Haftung des Straßenbaulastträgers bei Kollision eines PKW mit einem unbemerkt ausgefahrenen Betonpoller im Straßenraum

»1. Das Aufstellen eines absenkbaren Betonpollers im Straßenraum stellt eine erhebliche Gefahrenquelle für den fließenden Verkehr dar. Die verkehrssicherungspflichtige Kommune ist daher gehalten, durch geeignete Maßnahmen ein unbemerktes Ausfahren des Pollers zu verhindern.2. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt auch gegenüber einem unbefugten Straßenbenutzer bestehen, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit der nahe liegenden bestimmungswidrigen Benutzung rechnen muss.3. Beharrt ein Zeuge auf der Darstellung eines nachgewiesen unzutreffenden Sachverhalts, so zieht der Irrtum die Glaubhaftigkeit seiner gesamten Aussage jedenfalls dann nicht in Zweifel, wenn der Irrtum im Aussagedetail situationsadäquat plausibel und nachvollziehbar erscheint.«

Normenkette: