1. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. März 2019 zum Aktenzeichen
a) Die Beklagte wird verurteilt, 7.107,36 € an den Kläger zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. September 2017, sowie Zinsen in Höhe von vier Prozent aus 14.390 € für den Zeitraum 27. Februar 2012 bis 7. September 2017.
b) Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Verzug mit der Annahme des Fahrzeugs Škoda Fabia Ambiente Cool 1,6 TDI mit der Fahrgestellnummer ... befindet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|