Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Oktober 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Es wird festgestellt, dass die bei der Beklagten geführte Lebensversicherung/Direktversicherung mit der Versicherungs-Nr. 75xxxxx (Versicherungsnehmer: X eG; versicherte Person: F) seit dem 01. Februar 2008 zu unveränderten Bedingungen (Versicherungssumme = 57.675,77 €) fortbesteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|