Voraussetzungen der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 121/04
DRsp Nr. 2006/10404
Voraussetzungen der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
»Eine gerichtliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 47 II OWiG wird immer dann in Betracht zu ziehen sein, wenn eine Ahndung der Tat der ansonsten üblichen Verwaltungspraxis widersprechen würde, denn solche internen Richtlinien und Weisungen sollen gerade die gleichmäßige Behandlung aller Bürger gewährleisten.«