BGH - Urteil vom 28.06.1978
IV ZR 7/77
Normen:
AUB § 8 II Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 1979, 125
VersR 1979, 1036

Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

BGH, Urteil vom 28.06.1978 - Aktenzeichen IV ZR 7/77

DRsp Nr. 1994/5302

Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

1. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfall (§ 8 II Abs. 1 S. 1, 2 Halbs. AUB) ist ebenso wie der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit binnen Jahresfrist (1. Halbs.) eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung. 2. Wird die ärztliche Feststellung nicht fristgerecht getroffen, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung auch dann nicht, wenn den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft.

Normenkette:

AUB § 8 II Abs. 1;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 25.4.1978, VersR 1978, 1039.

Fundstellen
MDR 1979, 125
VersR 1979, 1036