I. Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juni 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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