OLG Saarbrücken - Urteil vom 01.06.2017
4 U 33/16
Normen:
BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 15.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 267/15

Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 4 U 33/16

DRsp Nr. 2018/12431

Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

Für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen unfallbedingter Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist es grundsätzlich unschädlich, wenn dem Geschädigten von Dritten, insbesondere Familienmitgliedern, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird.

1. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.02.2016 (Aktenzeichen 12 O 267/15) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger wird unter Abweisung der weitergehenden Widerklage verurteilt, an den Beklagten zu 1 3.418,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2015 zu zahlen.