Voraussetzungen des Versicherungsschutzes; Anbringung eines roten Kennzeichens
BGH, Urteil vom 29.05.1974 - Aktenzeichen IV ZR 56/73
DRsp Nr. 1994/5577
Voraussetzungen des Versicherungsschutzes; Anbringung eines roten Kennzeichens
Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn und solange ein Kraftfahrzeug mit einem dem Versicherungsnehmer von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen "versehen" ist. Hierzu bedarf es der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug; eine "Zuordnung" des Kennzeichens in anderer Weise genügt dafür nicht.