OLG Bamberg - Beschluss vom 25.08.2017
1 W 19/16
Normen:
AFB § 10 Nr. 5; ZPO § 485 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, vom 17.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 OH 142/09

Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens gem. § 10 AFB

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.08.2017 - Aktenzeichen 1 W 19/16

DRsp Nr. 2018/10388

Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens gem. § 10 AFB

1. Haben die Parteien sich auf die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens nach § 10 AFB geeinigt, so kann sich der Versicherungsnehmer davon nicht einseitig lösen. 2. Das Ergebnis des gemeinsamen Sachverständigenverfahrens ist grundsätzlich für die Parteien verbindlich. 3. Ist das versicherungsrechtliche Sachverständigenverfahren durchgeführt worden, so fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren.

Tenor

1.

Die Gehörsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.06.2016 wird zurückgewiesen.

2.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.6.2016 wird dahingehend berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss: Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 17.12.2015 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

AFB § 10 Nr. 5; ZPO § 485 Abs. 2;

Gründe

Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.06.2016 wurde die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 1 w 19/16 - Seite 2 14.07.2015 zurückgewiesen.

Auf die Begründung des Beschlusses wird Bezug genommen.