Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat seine Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann den Wiederbeschaffungswert für seinen angeblich entwendeten PKW VW - Sharan nicht gemäß §§ 1 Abs. 1 S. 1, 49 VVG i.V.m.. §§
I.
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