Wertminderung

Autoren: Bildstein/Meyer

Voraussetzung ist einmal, dass im Unfallzeitpunkt die Erstzulassung nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, und ferner, dass die Reparaturkosten mindestens 20 % des Wiederbeschaffungswerts betragen haben. In der Praxis werden diese Grenzen allerdings nicht immer so streng beachtet.

In der Regel wird eine Wertminderung aber nur dann ersetzt, wenn diese von einem dänischen Sachverständigen festgestellt wurde und nur in dem von ihm festgesetzten Umfang.