Wertminderung

Autor: GöpplPataky

Eine solche wird ersetzt. Voraussetzung ist, dass das Unfallfahrzeug nicht vorgeschädigt, nicht älter als drei bis vier Jahre alt ist und nicht mehr als 30.000 bis höchstens 50.000 km Laufleistung aufweist.

Bei Bagatellschäden unter 500 Euro kann eine Wertminderung nicht geltend gemacht werden.

Auch hier erfolgt die Bemessung i.d.R. nach dem Sachverständigengutachten.

Je nach Schwere des Schadens liegt sie zwischen 10 und 20 %.