Widerspruch gegen Fahrtenbuchauflage - Begründung

(Ausgangsbehörde)

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Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort

 

Ihr Az.: .

Fahrtenbuchauflage gegen . (Mandant)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bedanken uns für die Überlassung der Akten in die Kanzlei und geben diese anliegend zu unserer Entlastung zurück. Der am . eingelegte Widerspruch wird nunmehr wie folgt

 

begründet:

 

1. Der Widerspruch ist zulässig.

 

Er wurde insbesondere mit Zustellung der angegriffenen Verfügungen am .und Übermittlung des Widerspruchsschreibens am .binnen Monatsfrist eingelegt.

 

Die Fahrtenbuchauflage stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar. Als Adressat dieses Verwaltungsakts ist unser Mandant auch widerspruchsbefugt.

 

2. Der Widerspruch ist auch begründet.

 

Die angegriffene Fahrtenbuchauflage ist rechtswidrig und verletzt den Widerspruchsführer in seinen Rechten.

 

a) Der im angegriffenen Bescheid angenommene Verkehrsverstoß steht nicht in tatsächlicher Hinsicht fest. Seine Annahme fußt allein auf dem polizeilichen Ermittlungsbericht vom . . Dieser ist jedoch nicht plausibel. .