Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf Probe: Begriff des Regelfalls für die Gutachtenbeibringung
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2000 - Aktenzeichen 10 S 617/00
DRsp Nr. 2004/1547
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf Probe: Begriff des Regelfalls für die Gutachtenbeibringung
»Zum Begriff "im Regelfall" in § 2 a Abs. 5 Satz 5 StVG, der die Pflicht der Verkehrsbehörde einschränkt, bei weiteren Zuwiderhandlungen nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf Probe die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.«